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Start | Grundlagen Strahltechnik


10.4 Belüftung und Entstaubung

Besonders wichtig ist eine hochwirksame Erfassung des beim Strahlen entstehenden Staubes und die Abscheidung in einer wirksamen Filteranlage. Zur Filterreinigung dienen Rüttelvorrichtungen oder Pneumatik-Abreinigungen. Sämtliche Luftleitungen sind entsprechend stabil ausgeführt und durch Labyrinthe oder Prallbleche geschützt. Im Winter kann optional die gereinigte Luft wieder der Strahlhalle zugeführt werden, um so Heizkosten zu sparen.


10.5 Auskleidungen

Wände und Decke sollen mit hochabriebfesten und geräuschdämpfenden Spezialgummiplatten ausgekleidet sein.


10.6 Beleuchtung

Spezial-Lampen sollten staubsicher und widerstandsfähig gegen Strahlmittel ausgeführt sein. Sie sollten speziell für den Einsatz in Strahlhallen entwickelt sein.


10.7 Transportsysteme

Zur Beschickung der Strahlhäuser gehören die erforderlichen Transportsysteme wie Schienen-Transportwagen, Rollgänge, Hängebahnen oder Hubarbeitsbühnen.


10.8 Strahltechnik

Zum Einsatz kommen Druckstrahlkessel in Standard oder in Doppelkammerausführung, einsatzfertig incl. Schläuche, Düsen, Schutzausrüstung und Schnellabschaltung nach BGV D 26.


10.9 Druckluftreinigung

Komplette Druckluftstation mit Kompressor, Kältetrockner, Druckluftspeicher und Öl – Wasser - Trennsystem.


10.10 Sicherheitseinrichtungen

Die Installation und Inbetriebnahme einer stationären Strahlhalle unterliegt zahlreichen Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen.

Dabei müssen Sicherheitseinrichtungen je nach Bestimmung, Größe, Aufstellungsort usw. der Strahlhalle berücksichtigt werden.

Einige Sicherheitsbestimmungen sind:

  • Totmannschaltung mit elektropneumatischer Fernbedienung und Schnellabschaltung
  • Tür- und Torendschalter, die den Strahlprozess beim Öffnen sofort beenden
  • Sichtfenster müssen vorhanden sein
  • Strahlprozess kann nur erfolgen bei eingeschalteten Filteranlagen (Verriegelung)
  • Ein ausreichender Unterdruck muss in der Strahlkabine vorhanden sein
  • Ein 40 bis 60facher Luftwechsel pro Stunde des Raumvolumens der Strahlhalle muss durch die Größe der Filteranlage gewährleistet sein
  • Nach Beendigung der Strahlarbeiten muss ein 5facher Luftwechsel vor dem Betreten des Strahlraums erfolgen, d.h.
    Wartezeit 8 Minuten bei 40fachem Luftwechsel
    Wartezeit 5 Minuten bei 60fachem Luftwechsel
    Dementsprechend ist auch die Nachlaufzeit der Filteranlagen vorzusehen
  • Ausreichende Beleuchtung
  • Nach Bedarf Notbeleuchtung
  • Eventuelle Kennzeichnung des Strahlprozesses durch z. B. Meldeleuchten über den Zugangstüren von Außen
  • Sicherstellen des Filteranlagenbetriebes auch während der Reinigungsarbeiten
  • Not-Aus Schalter nach Bedarf und Auflagen


Weiter verweisen wir auf Kapitel 12. Gesetze und Verordnungen.