10.4 Belüftung und Entstaubung
Besonders wichtig ist eine hochwirksame Erfassung des beim Strahlen entstehenden
Staubes und die Abscheidung in einer wirksamen Filteranlage. Zur Filterreinigung
dienen Rüttelvorrichtungen oder Pneumatik-Abreinigungen. Sämtliche
Luftleitungen sind entsprechend stabil ausgeführt und durch Labyrinthe
oder Prallbleche geschützt. Im Winter kann optional die gereinigte
Luft wieder der Strahlhalle zugeführt werden, um so Heizkosten zu
sparen.
10.5 Auskleidungen
Wände und Decke sollen mit hochabriebfesten und geräuschdämpfenden
Spezialgummiplatten ausgekleidet sein.
10.6 Beleuchtung
Spezial-Lampen sollten staubsicher und widerstandsfähig gegen Strahlmittel
ausgeführt sein. Sie sollten speziell für den Einsatz in Strahlhallen
entwickelt sein.
10.7 Transportsysteme
Zur Beschickung der Strahlhäuser gehören die erforderlichen
Transportsysteme wie Schienen-Transportwagen, Rollgänge, Hängebahnen
oder Hubarbeitsbühnen.
10.8 Strahltechnik
Zum Einsatz kommen Druckstrahlkessel in Standard oder in Doppelkammerausführung,
einsatzfertig incl. Schläuche, Düsen, Schutzausrüstung
und Schnellabschaltung nach BGV D 26.
10.9 Druckluftreinigung
Komplette Druckluftstation mit Kompressor, Kältetrockner, Druckluftspeicher
und Öl – Wasser - Trennsystem.
10.10 Sicherheitseinrichtungen
Die Installation und Inbetriebnahme einer stationären Strahlhalle
unterliegt zahlreichen Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen.
Dabei müssen Sicherheitseinrichtungen je nach Bestimmung, Größe,
Aufstellungsort usw. der Strahlhalle berücksichtigt werden.
Einige Sicherheitsbestimmungen sind:
- Totmannschaltung mit elektropneumatischer Fernbedienung und Schnellabschaltung
- Tür- und Torendschalter, die den Strahlprozess beim Öffnen
sofort beenden
- Sichtfenster müssen vorhanden sein
- Strahlprozess kann nur erfolgen bei eingeschalteten Filteranlagen (Verriegelung)
- Ein ausreichender Unterdruck muss in der Strahlkabine vorhanden sein
- Ein 40 bis 60facher Luftwechsel pro Stunde des Raumvolumens der Strahlhalle
muss durch die Größe der Filteranlage gewährleistet sein
- Nach Beendigung der Strahlarbeiten muss ein 5facher Luftwechsel vor
dem Betreten des Strahlraums erfolgen, d.h.
Wartezeit 8 Minuten bei 40fachem Luftwechsel
Wartezeit 5 Minuten bei 60fachem Luftwechsel
Dementsprechend ist auch die Nachlaufzeit der Filteranlagen vorzusehen
- Ausreichende Beleuchtung
- Nach Bedarf Notbeleuchtung
- Eventuelle Kennzeichnung des Strahlprozesses durch z. B. Meldeleuchten über
den Zugangstüren von Außen
- Sicherstellen des Filteranlagenbetriebes auch während der Reinigungsarbeiten
- Not-Aus Schalter nach Bedarf und Auflagen
Weiter verweisen wir auf Kapitel 12. Gesetze und Verordnungen.
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