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11.2 Filteranlagen

Filteranlagen dienen zur Entstaubung der z.B. durch Strahlen verursachten Staub-bildung in der Luft. Sie unterliegen vielen gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien, wie z.B. der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft), eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.

11.2.1 Taschenfilteranlagen

Taschenfilter werden in Kammerbauweise konstruiert, wobei jede Kammer eine Multitasche enthält. Die Multitaschen hängen in einem Rahmenelement, das über eine Montagetür schnell und ohne Hilfsmittel ausgetauscht werden kann. Das Rahmengestell besteht aus einem L-Profil-Träger mit Führungsstangen. Im Inneren der Taschen befinden sich zur Stabilisierung Stützrahmen aus Streckmetall.

Die Filter werden aus Polyesternadelfilz hergestellt. Bei einem 8 Stunden Arbeitstag halten die Filtertaschen je nach Intensität der Staubbelastung ca. 2 – 3 Jahre.
Die Durchströmung des Filters erfolgt von außen nach innen. Der abgefilterte Staub bildet auf der Außenseite der Filtertasche den so genannten Filterkuchen. Dieser führt zu einer Erhöhung der Abscheideleistung, sorgt aber auch für einen höheren Strömungswiderstand, sodass in bestimmten Intervallen eine Reinigung notwendig wird. Durch die Abscheidung des Staubes auf der Außenseite der Tasche ergibt sich die Möglichkeit, den Zustand der Tasche über Sichtkontrolle zu beurteilen.

Die Taschen sind nicht für den kontinuierlichen Betrieb ausgelegt, da eine Abreinigung der Taschen im Absaugbetrieb nicht möglich ist. Die Abreinigung erfolgt mithilfe eines Excentermotors, der eine Rüttelstange antreibt. Die Taschen werden in Kämmen, die an der Rüttelstange befestigt sind, geführt. Das Zeitintervall der Reinigung schwankt je nach Einsatz. Als Grundeinstellung erfolgt eine Reinigung alle 3 Stunden für ca. 30 Sekunden.

Taschenfilter

Gesamtansicht durch Anklicken der Abbildung



11.2.2 Patronenfilteranlagen

Patronenfilteranlagen bestehen, wie auch Taschenfilteranlagen, je nach Gesamtfilter-fläche der Anlage aus einer oder mehreren Filterkammern. Die Filterflächengröße kann entweder über die Patronenzahl oder über die Abmessungen der Patronen variiert werden. Mögliche Größen der Filterpatronen sind Filterflächen von 5 bis 20 m² je Patrone.

Die Filterpatronen haben einen sternförmigen Aufbau, wodurch eine relativ große Filterfläche bei kompakter Baugröße erzielt wird. Die Patronen haben oben eine Düsenöffnung und unten einen geschlossenen Deckel. Durch die Sternform des Filters kommt es bei den Patronen zu einer schnellen Filterkuchenbildung an der Oberfläche.

Das zu reinigende Rohgas durchströmt die Patrone von außen nach innen. Die Staubteilchen werden dabei auf der Außenseite des Filtermaterials abgefiltert. Dadurch ist auch bei der Patronenfilteranlage die Möglichkeit gegeben, den Zustand der Filterpatrone durch Sichtkontrolle zu beurteilen.

Die Filterpatronen werden durch einen Druckluftstoß gereinigt. Dieser Druckluft-Impuls erfolgt in entgegengesetzter Richtung, also von innen nach außen. Hierdurch werden die Staubpartikel von der Außenseite der Filterpatrone abgelöst und fallen dann in den Sammelbunker. Die hierfür notwendige Luft sollte einen Druck von
4 – 6 bar haben und trocken und ölfrei sein. Die Abreinigung wird kontinuierlich während des Betriebes der Anlage durchgeführt.

Die Impulse werden in zeitlich festgelegten Abständen geregelt. Der Impuls sollte eine Dauer von 0,1 s bis 1 s haben. Der Intervall der Abreinigung kann zwischen 5 s und 50 s gewählt und festgelegt werden. Die Abreinigung sollte ca. alle 25 s erfolgen. Bei einer Patrone mit einem Durchmesser von 325 mm und einer Länge von
1000 mm sind z.B. 25 – 30 l Druckluft je Impuls erforderlich.

Bei der Abreinigung strömt die Druckluft von oben durch eine Düse in die Filterpatrone. Dabei wird durch das Injektorprinzip zusätzlich Luft aus der Reingas-kammer zur Reinigung angesaugt. Durch den Impuls, den der Druckluftstrom auf die Filterfläche ausübt, werden die Staubpartikel außen gelöst.



Patronenfilter

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